Hallo Jörn,
das klingt ja sehr interessant. Wie bist du denn an den Fischkutter herangekommen, hast du ihn selbst restauriert?
Generell liegt die Grenze bei bei allen Privatlizenzen bei 12 Personen inklusive Besatzung. Private Nutzung heißt keine entgeltliche Mitnahme von Passagieren.
Zusätzlich könnte ich dir die Lektüre der "Sportseeschifferscheinverordnung" empfehlen. Hier finden sich weitere Infos zum Thema "Traditionsschiffe".
Unter §1 heißt es:
( 1 ) Führer von Yachten und Traditionsschiffen können als Nachweis
ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge
1. in den Küstengewässern einen Sportküstenschifferschein
2. in den küstennahen Seegewässern einen Sportseeschifferschein und
3. in der weltweiten Fahrt einen Sporthochseeschifferschein
nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. Traditionsschiffe
mit einer Rumpflänge unter 15 Metern und nicht mehr als 25 Personen an Bordgelten
als Yachten.
und unter Satz 4:
( 4 ) Bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen
an Bord oder mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge ist die Fahrerlaubnis, wenn das
Traditionsschiff in Küstengewässern oder küstennahen Seegewässern eingesetzt ist,
durch den Sportseeschifferschein
oder, wenn das Traditionsschiff in der weltweiten Fahrt eingesetzt ist, durch den
Sporthochseeschifferschein nachzuweisen.
Hier hängt es also davon ab, ob dein Fischkutter als Traditionsschiff gilt.
Einen recht guten Überblick über die verschiedenen Scheine erhältst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sportseeschifferschein#Sportseeschifferschein_.28SSS.29
Gesetzliche Hinweise gibt es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sportseeschv/index.html
Infos zu Traditionsschiffen:
http://www.gshw.de/pdf/SZ/RL_TrSchiffe_mit_Anlagen_Stand_2003_04_17.pdf
http://www.agdm.de/Kriterienkatalog.pdf
Viele Grüße,
Markus